Ein Beraterhonorar oder einmalige anfängliche Gebühr lässt sich beim
Fondsrechner nun wahlweise auch mit den Einzahlungen verrechnen.
Schon bisher konnte eine anfängliche Bearbeitungsgebühr mit in die Berechnung
einbezogen werden. Diese Gebühr wurde als eine zu Beginn des Anlagevorhabens
separat zu entrichtende Gebühr behandelt, welche in der Gesamtbetrachtung
den Gewinn und die effektive Rendite entsprechend beeinflusste.
Bei der nun beim Fondsrechner neu hinzugekommenen alternativen Zahlungsart als
Verrechnung mit den Einzahlungen wird die Gebühr nicht als separate
Zahlung behandelt, sondern vielmehr wird diese von den vereinbarten
Einzahlungsbeträgen solange abgezweigt, bis die Gebühr beglichen ist.
Bei einer solchen Gebühr kann es sich beispielsweise um ein
fixes Berater-Honorar handeln, das ein Finanzberater im Rahmen der Geldanlage
für seine Beratungsleistung erhebt.
Die Einzahlungen umfassen sowohl den anfänglich investierten
Einmalbetrag wie auch die regelmäßigen Sparraten.
Von den nach einer solchen Verrechnung von anfänglicher Gebühr und Einzahlungen
verbleibenden Beträgen könnte dann wie gewohnt noch ein Ausgabeaufschlag des Fonds
berücksichtigt werden.
Natürlich kann das Konzept des Fondsrechners auch auf die Investition in
andere Kapitalanlagen übertragen werden.
Der Anlagerechner zum Fondssparen
ist somit flexibel für vielfältige Szenarien einsetzbar.
Die neue Wahloption zwischen separat zu zahlender Gebühr und der Verrechnung
mit den Einzahlungen befindet sich im Rechner beim Feld 'Bearbeitungsgebühr'.