Beim Fondsrechner lässt sich nun eine einmalige, anfängliche Bearbeitungsgebühr
in die Berechnung einbeziehen.
Kommt ein Anlagevorhaben auf Vermittlung einen Honorarberaters zustande,
so ist es möglich, dass eine Gebühr als Beraterhonorar fällig wird.
Der Fondsrechner geht davon aus, dass eine solche anfängliche
Bearbeitungsgebühr oder Abschlussgebühr einen fixen Betrag darstellt,
der unmittelbar zu Beginn des Anlagevorhabens zu entrichten wäre.
In der tabellarischen Übersicht der Wertentwicklung wird die Gebühr zwar
in der Spalte der Einzahlungen aufgeführt, jedoch fließt dieser Betrag
nicht in das Investment selbst, sondern stellt einen externen Kostenpunkt dar.
Der Anlagewert verbleibt daher zunächst bei null.
Die einmalige Bearbeitungsgebühr reduziert jedoch entsprechend den Gewinn
sowie die effektive Rendite des Anlagevorhabens.
Mit dem Rechner können Sie somit berechnen, wie stark sich derartige
Beratergebühren auf die Gesamtrendite des Investments auswirken.