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Wieviel Nettolohn bleibt vom Bruttolohn übrig? Umzug und neuer Job – wieviel Netto bleibt künftig vom Brutto?ÜBERSICHT
Beispiele zum Lohn- und Gehaltsrechner Steuerklasse wechseln – höheres Nettoeinkommen nach Heirat? Nettogehalt mit Kinderfreibetrag Umzug und neuer Job – wieviel Netto bleibt künftig vom Brutto? ONLINE-FINANZRECHNER
Bringt der neue Job einen Ortswechsel mit sich, ändert sich oft nicht nur das Gehalt. Beim Umzug in ein anderes Bundesland können sich auch Steuern und Sozialabgaben ändern. Der Gehaltsrechner zeigt Ihnen, wieviel Netto Sie vom Brutto erhalten. Denn bei Steuern und Sozialversicherung gibt es einige länderspezifische Regelungen: So beträgt die Kirchensteuer in den meisten Bundesländern 9 Prozent der Lohnsteuer. In Baden-Württemberg und Bayern zahlen Sie jedoch nur 8 Prozent. Im Saarland und Bremen gibt es Arbeitskammern, die sich für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen. Dafür zahlen Arbeitnehmer hier Arbeitskammerbeiträge. Bei Renten- und Arbeitslosenversicherung unterscheiden sich die Beitragsbemessungsgrenzen zwischen alten und neuen Bundesländern: 2013 liegen sie in den neuen Bundesländern bei 4.900 Euro, in den alten Bundesländern hingegen bei 5.800 Euro. Übersteigt Ihr Brutto-Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, werden für Ihr Netto keine höheren Sozialversicherungsbeiträge mehr abgezogen. In der Pflegeversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitragssatz von 2,05 Prozent (Stand 2013) fast überall hälftig. Lediglich in Sachsen zahlen Arbeitnehmer einen Prozentpunkt mehr als Arbeitgeber (2013: 1,525 Prozent gegenüber 0,525 Prozent). Das senkt die Netto-Ausbeute vom Brutto-Einkommen, wirkt gleichzeitig aber immerhin steuermindernd, sodass in Sachsen der geringste Lohnsteueranteil vom Brutto-Einkommen abgeht. Finden Sie mit dem Gehaltsrechner heraus, welche Steuern und Sozialabgaben Sie zahlen und wieviel Netto Sie vom Brutto-Einkommen erhalten. BeispielFrau Beck ist 35 und wohnt und arbeitet als Angestellte in Bayern. Dabei verdient sie monatlich 2800 Euro brutto. Als alleinerziehende Mutter eines Kindes hat sie Steuerklasse II und einen Kinderfreibetrag. Einen weiteren Steuerfreibetrag hat Frau Beck nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Sie ist gesetzlich regulär krankenversichert, sowie versicherungspflichtig in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem zahlt sie Kirchensteuer. In Summe gehen damit im Abrechnungsjahr 2013 vom Brutto-Einkommen monatlich 408,64 Euro (entsprechend 14,59 Prozent) an Steuern und 564,90 Euro (20,18 Prozent) an Sozialabgaben ab. Damit verbleiben ihr monatlich 1.826,46 Euro (65,23 Prozent) Netto. Jetzt hat Frau Beck eine neue Stelle im benachbarten Sachsen in Aussicht. Da müsste sie zwar umziehen, würde dafür aber monatlich 3.200 Euro Brutto verdienen. Nun möchte Frau Beck wissen: Welches Einkommen hätte sie für das Jahr 2013 netto mit der neuen Stelle? Wie hoch wären Steuern und Sozialabgaben im Vergleich zur alten Stelle am bisherigen Wohnort? BerechnungZur Berechnung dieses Beispiels tragen Sie die gegebenen Werte wie folgt in den Gehaltsrechner ein:
Rechner aufrufenDieses Beispiel im Gehaltsrechner aufrufen (*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig. Lesen Sie weiter: Wieviel Nettolohn bringt ein Minijob? |
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