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Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung

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Mehrwertsteuerrechner

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Über die Kleinunternehmerregelung können sich Unternehmer, die einen bestimmten Jahresumsatz nicht überschreiten, von der Pflicht, Mehrwertsteuer auszuweisen und abzuführen, befreien lassen. Das spart Zeit und freut die Kunden, birgt aber auch Nachteile.

Die Kleinunternehmerregelung können nach §19 UStG Unternehmer in Anspruch nehmen, deren maßgebender Umsatz im letzten Jahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss seinen Kunden keine Mehrwertsteuer berechnen und auch keine Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen, womit gleichzeitig auch die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen entfallen. Im Gegenzug können Kleinunternehmer jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen.


Rechnungen müssen aber trotzdem ausgestellt werden, wobei der Preis entsprechend ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Damit der Rechnungsempfänger weiß, warum das so ist, müssen Kleinunternehmer in der Rechnung auf ihren Kleinunternehmerstatus hinweisen.

In den maßgebenden Umsatz gehen grundsätzlich alle im betreffenden Geschäftsjahr erzielten Umsätze ein (also nicht nur Gewinne). Es gibt aber Ausnahmen: Nicht mitgerechnet werden insbesondere Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sowie von sich aus mehrwertsteuerfreie Umsätze (§ 4 UStG), z.B. aus Wertpapiergeschäften, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen und ärztlichen Heilbehandlungen (aus dem Bereich Humanmedizin). Das wiederum kann für einige Berufsgruppen ganz praktisch sein – mehr dazu gleich.

Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung gilt immer für die Person des Unternehmers, und nicht für ein einzelnes Unternehmen. Ein Unternehmer kann also nicht einfach zehn kleine Unternehmen parallel führen und für jedes davon die Kleinunternehmerregelung beanspruchen, sondern es zählt der Gesamtumsatz aller Unternehmen der Person.

Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Abgesehen vom verringerten Verwaltungsaufwand kann die Kleinunternehmerregelung auch einen gewissen finanziellen Vorteil bringen. Denn ein Kleinunternehmer kann seine Waren bzw. Dienstleistungen wegen der fehlenden Mehrwertsteuer unter Umständen zu günstigeren Preisen anbieten als ein entsprechendes Unternehmern, das die Regelbesteuerung anwendet und deshalb Mehrwertsteuer ausweisen muss.

Beispiel: Eine Schneiderin näht ein Kleid für eine Kundin, zum Nettopreis von 350 Euro. Mit der Kleinunternehmerregelung kann sie die Mehrwertsteuerbefreiung an ihre Kundin weitergeben und ihr die 350 Euro brutto berechnen. Mit der Regelbesteuerung müsste sie 19 % Mehrwertsteuer dazurechnen, und ihrer Kunden damit 416,50 Euro brutto berechnen.

Der Vorteil besteht aber nur, falls der Kleinunternehmer direkt an Verbraucher verkauft, weil diese die Mehrwertsteuer tatsächlich zahlen müssen. Verkauft der Kleinunternehmer dagegen an ein regelbesteuerndes Unternehmen, ist der Vorteil dahin, weil dieses Unternehmen die gezahlte Mehrwertsteuer ohnehin als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann und sie somit nicht selbst zu tragen braucht.

Dagegen stehen eine ganze Reihe von Nachteilen, die vor einer Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung bedacht werden sollten. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, kann (siehe oben) konsequenterweise auch keine Vorsteuer geltend machen. Selbst gezahlte Mehrwertsteuer, etwa auf eingekaufte Waren, aber auch bei größeren Investitionen, z.B. in den Anfangsjahren ihres Unternehmens, können Kleinunternehmer also weder verrechnen, noch sich vom Finanzamt zurückerstatten lassen, sondern müssen sie, genau wie Verbraucher, selbst tragen.

Wer über die Umsatzgrenzen kommt, muss zur Regelbesteuerung wechseln. Damit wird der Vorsteuerabzug möglich; dafür muss der Unternehmer seinen Kunden allerdings auch Mehrwertsteuer berechnen, ans Finanzamt abführen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben – das volle Programm. Damit verbunden ist auch, dass der jetzt-nicht-mehr-Kleinunternehmer seinen Kunden ggf. keine so günstigen Preise mehr anbieten kann, was bei Verbrauchern möglicherweise nicht gut ankommt.

Kleinunternehmer im Nebeneinkommen

Zudem gelten die Umsatzgrenzen (17.500 Euro im letzten Jahr, 50.000 Euro im laufen Jahr) für jedes Jahr aufs Neue. Um langfristig die Kleinunternehmerregelung nutzen zu können, dürfte ein Kleinunternehmer also in keinem Jahr über 17.500 Euro maßgeblichen Umsatz erzeugen, womit ein Unternehmern aber letztlich nicht richtig wachsen kann. Die Kleinunternehmerregelung eignet sich deshalb entweder nur zeitweilig, oder aber für ein Nebeneinkommen.

In Sachen Nebeneinkommen wiederum sind bestimmte Berufsgruppen sogar im Vorteil. So können Arbeitnehmer, die ohnehin keine maßgebenden Umsätze erzielen (sondern Arbeitslohn erhalten), relativ einfach nebenbei als Kleinunternehmer tätig sein. Vorausgesetzt natürlich, sie haben die Zeit dazu. Gleiches gilt für Unternehmer, die im Wesentlichen mehrwertsteuerfreie Umsätze erzielen, wie z.B. selbständige Ärzte.

Muss man die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Nein. Die Kleinunternehmerregelung ist optional. Wer unterhalb der Umsatzgrenze liegt, darf sie nutzen, oder kann freiwillig bei der Regelbesteuerung bleiben bzw. zu dieser zurück kehren. Er (oder sie) bleibt dann allerdings für mindestens fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden – ähnlich wie Landwirte, die sich fürs Optieren entscheiden.


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Konsum - Steuer