Schäden am Leasinggut

Bei Rückgabe des Leasingguts zum Ende der Leasingdauer muss das Objekt, z.B. Auto, in einem dem Alter und der vereinbarten Nutzungsart entsprechenden Erhaltungszustand sein.


Sofern Schäden vorhanden sind, ist der Leasingnehmer in der Regel zum Ersatz verpflichtet. Details sind im jeweilingen Leasingvertrag geregelt.

Normale Verschleißspuren gelten normalerweise aber nicht als Schaden.

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