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Der Kreditrechner berechnet für Annuitätendarlehen (d.h. Zinsen und Tilgung zusammen in konstanten Raten) wahlweise Rückzahlungsrate, Laufzeit, Zinssatz, Restschuld, Kreditsumme oder die optional abweichende Schlussrate. Darüber hinaus wird der effektive Jahreszins berechnet und ein detaillierter Tilgungsplan ausgegeben.

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Autofinanzierung – Barrabatt oder Händlerkredit?

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Neben Zinsen können Darlehen und Kredit weitere Kosten verursachen. Manche lassen sich umgehen – oder zumindest senken.

Das eigentliche Entgelt für einen Kredit oder ein Darlehen sind die Zinsen. Die bilden damit den Hauptkostenfaktor. Der von der Bank verlangte Sollzins (Nominalzins) hängt u.a. von der Marktsituation, dem Kredit selbst, von der Bonität des Kreditnehmers und natürlich vom Kreditinstitut ab. Es gibt Kredite mit festem und solche mit variablem Sollzins.


In die konkret zu zahlenden Kosten fließen aber noch weitere Faktoren ein, wie die genauen Tilgungskonditionen oder etwaige Abschläge und Gebühren. Verbraucherkredite müssen deshalb neben dem Sollzins auch den effektiven Jahreszins ausweisen, der die jährlichen direkten Kosten für einen Kredit oder ein Darlehen beziffert (in Prozent der Kreditsumme pro Jahr). Dies soll es Verbrauchern erleichtern, Angebote zu vergleichen. Sind Zinssatz oder andere kostenbestimmende Faktoren über die Laufzeit veränderlich, wird der anfängliche effektive Jahreszins angegeben.

Bei größeren Krediten bzw. Darlehen wird mitunter ein Disagio oder Abschlag einbehalten: Die Bank zahlt nicht die volle Kreditsumme aus, sondern behält einen Prozentsatz davon ein. Das Disagio dient als Zinsvorauszahlung, womit sich die spätere Zinslast verringert. Es erhöht allerdings auch den benötigten Kreditumfang, was bei der Kreditaufnahme berücksichtigt werden muss. Entsprechende Abschläge müssen sowohl separat beziffert als auch im effektiven Jahreszins enthalten sein.

Dies galt auch für Bearbeitungsgebühren – die dürfen Banken aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht mehr erheben.

Kredit-Zusatzkosten: Hier heißt es aufpassen

Daneben können für Kredite und Darlehen mittelbare Zusatzkosten anfallen, die nicht im Effektivzins ausgewiesen werden müssen. Bei Verbraucherverträgen müssen diese Kosten (neben Sollzins und Effektivzins) aber ebenfalls im Vertrag aufgeführt werden.

Dazu gehöhren z.B. Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten, die aber bei Weitem nicht alle Banken erheben – wenn, sind sie oft verhandelbar. Auch Bereitstellungszinsen (z.B. bei Baufinanzierungen) zählen separat, weil es sich rechtlich um eine Zusatzleistung und keine Zinsen im eigentlichen Sinn handelt.

Nicht zu unterschätzende Kosten können auch Lebens- oder Restschuldversicherungen verursachen, die der Besicherung von Krediten oder Darlehen dienen. Schreibt der Kreditgeber diese Besicherung zwingend vor (etwa bei Bau- und Immobiliendarlehen oder Krediten ohne Bonitätsprüfung), müssen die Kosten mit im Effektivzins ausgewiesen werden.

Ist die Versicherung hingegen freiwillig, laufen die Kosten extra. Außerdem kassieren Banken hier gerne zusätzliche Provisionen. Deshalb ist es oft günstiger, entsprechende Versicherungen falls nötig direkt bei einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen, als über die kreditgebende Bank. Alternativ können Ansprüche aus einer bereits bestehenden Lebensversicherung zwecks Besicherung auf die kreditgebende Bank übertragen werden. Ratsam ist das allerdings nur, wenn dadurch bei den Angehörigen keine Versicherungslücke entsteht.

Lesen Sie weiter: Was sind Verbraucherkredite?


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Kredit - Darlehen - Finanzierung - Effektivzins