![]() |
![]() Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Kapitaleinkünfte. Im Zuge der ab 2009 in Deutschland eingeführten pauschalen Abgeltungssteuer für Kapitalerträge wurde der bisherige Sparer-Freibetrag von 750 Euro und die Werbungskostenpauschale von 51 Euro zum neuen Sparerpauschbetrag zusammen gefasst. Der jährliche Sparerpauschbetrag soll 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare betragen. Somit entspricht der Sparerpauschbetrag zwar in der Summe dem bisherigen Sparer-Freibetrag und der bisherigen Werbungskostenpauschale, jedoch wird künftig die Möglichkeit entfallen, tatsächlich angefallene Werbungskosten abzuziehen, wie beispielweise Depot- und Verwaltungsgebühren. Hier finden Sie weitere Informationen zur Abgeltungssteuer. Lesen Sie weiter: Sparguthaben
Stichwörter
|
![]() |
|||||||||||||||||||