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![]() Freistellungsauftrag
Der Freistellungsauftrag dient in Deutschland dazu, Kapitalerträge steuerlich freistellen zu lassen. Kapitalerträge sind in der Regel von der Zinsabschlagsssteuer und/oder der Kapitalertragsteuer betroffen. Durch den Freistellungsauftrag können sich Anleger und Sparer hiervon bis zu einer bestimmten Grenze befreien lassen. Der Freistellungsauftrag muss direkt bei der jeweiligem Bank eingereicht werden, bei der der Anleger Kunde ist. Die maximale Höhe des Freistellungsauftrags kann hierbei auch auf mehrere Babnken verteilt werden, solange der insgesamt erlaubte Höchstbetrag dabei nicht überschritten wird. Lesen Sie weiter: Geldanlage
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