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![]() Forward-Darlehen
Als Forward-Darlehen wird ein Annuitätendarlehen bezeichnet, das erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt wird. Mit einem Forward-Darlehen kann sich der Darlehensnehmer das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Zinsniveau unter Zahlung eines gewissen Zinsaufschlags für die Zukunft sichern. Die maximale Zeitspanne von Vertragsabschluss bis zur Darlehensauszahlung wird als Forward-Periode bezeichnet. Sie kann bis zu sechzig Monate bzw. fünf Jahre betragen. Während der Forward-Periode fallen keine Bereitstellungszinsen an. Anwendung findet das Forward-Darlehen vor allem dann, wenn der Bedarf für ein Darlehen erst zu einem späteren Zeitpunkt besteht, beispielweise als Anschlussfinanzierung für ein bald auslaufendes Darlehen, man jedoch bis zu diesem Zeitpunkt mit einer ungünstigen Zinsentwicklung rechnet. In Bezug auf die Zinsbindungsfrist unterscheidet man zwischen einem echten und einem unechten Forward-Darlehen. Während beim echten Forward-Darlehen die Zinsbindungsfrist erst mit dem Tag der Darlehensauszahlung beginnt, läuft diese beim unechten Forward-Darlehen sofort ab Vertragsabschluss. Im letzteren Fall erfolgt die spätere Auszahlung des Darlehens also auf Kosten der Zinsbindungsdauer. Lesen Sie weiter: Freistellungsauftrag
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