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![]() Ersteinlage
Die Ersteinlage bezeichnet das Anfangskapital, das bei einem Sparplan oder Ratensparvertrag als anfängliche Einzahlung angelegt wird. Mit der Ersteinlage wird sichergestellt, dass bereits von Anfang an ein Guthaben zur Verzinsung zur Verfügung steht, was zu höheren Zinserträgen führt. Auf die Ersteinlage darf jedoch in der Regel auch verzichtet werden. Das Guthaben steigt dann - in Abhängigkeit der regelmäßigen Einzahlungen und der Zinsgutschriften - natürlich entsprechend langsamer. Ein Sparplan oder Ratensparvertrag ist eine Geldanlage, bei der über einen längeren Zeitraum regelmäßig ein bestimmter Geldbetrag eingezahlt und angelegt wird. Lesen Sie weiter: Ertrag
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