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![]() Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine in Deutschland zum 1. Januar 2009 neu eingeführte Steuer auf Kapitalerträge. Mit der Abgeltungssteuer wird ein einheitlicher Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer für alle Kapitaleinkünfte eingeführt. Unter Einbezug des Solidaritätszuschlags von zur Zeit 5,5 % und bei einer Kirchensteuer von 9 % ergibt sich somit durch die Abgeltungssteuer eine Steuerbelastung von 28,625 %. Die bisherigen unterschiedlichen Besteuerungsregelungen für verschiedene Anlageklassen wie festverzinsliche Anlagen, Kursgewinne und Dividenden bei Aktien, Investmentfonds und Zertifikate entfallen ebenso wie die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr, nach deren Ablauf Kursgewinne steuerfrei waren. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die direkt an der Quelle erhoben wird und von der Bank des Anlegers in Abzug gebracht und an die Finanzverwaltung weitergeleitet wird. Hier finden Sie weitere Informationen zur Abgeltungssteuer. Lesen Sie weiter: Agio
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