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Bargeldloser Zahlungsverkehr mit dem Girokonto

Girokonto kündigen

Hat Ihre Bank die Preise erhöht oder die Dispozinsen aufgestockt? Dann kann es an der Zeit sein, eine neue Bank zu suchen und das alte Girokonto zu kündigen. Hier erfahren Sie, was Sie bei einer Kontokündigung beachten sollten.

Grundsätzlich kann ein Kontoinhaber sein Girokonto jederzeit fristlos kündigen. Damit es im Zahlungsverkehr, der über das Girokonto läuft, nicht zu Unterbrechungen kommt, sollte vorher aber unbedingt zuerst ein neues Girokonto eröffnet und alle Kontofunktionen vom alten auf das neue Konto übertragen werden. Beim Kontowechsel selbst müssen die Banken auf Wunsch behilflich sein. Anschließend empfiehlt es sich, das alte Konto noch für ein paar Monate mit einem Restguthaben weiter zu führen; so stellen Sie sicher, dass hier auch tatsächlich kein Zahlungsverkehr mehr stattfindet. Erst dann sollte das alte Konto gekündigt werden, sofern es nicht mehr gebraucht wird.


Die Kündigung selbst muss schriftlich und mit Unterschrift an die kontoführende Bank gerichtet werden. Sie brauchen der Bank jedoch keine Gründe zu nennen; es genügt ein kurzes formloses Schreiben, in dem Sie Anliegen, Name und Kontonummer mitteilen. Bitten Sie die Bank darum, noch vorhandenes Restguthaben auf Ihr neues Konto zu überweisen, und erbitten Sie eine schriftliche Bestätigung über den Zeitpunkt der Kontokündigung.

Für das Kündigen eines Girokontos darf die Bank keine Gebühren verlangen. Allerdings kann sie vor der Kontokündigung unter Umständen die Kontoführungsgebühren erhöhen. Der Grund dafür: Viele Banken knüpfen ihre Kontoführungsgebühren an bestimmte Bedingungen. Ein gewisser Mindestumsatz auf dem Girokonto ist häufig die Voraussetzung für eine günstige oder sogar kostenlose Kontoführung; wird der Mindestumsatz unterschritten, wird es teurer. Wenn Sie Ihr Girokonto zu einer anderen Bank verlagern und das alte Konto noch eine Weile parallel laufen lassen, ist dieser Mindestumsatz auf dem alten Konto in der Regel nicht mehr gegeben - es ist ja gerade der Sinn der Sache, sicherzustellen, dass das alte Konto keine Umsätze mehr verzeichnet. Damit kann die Bank bei Vorliegen entsprechender AGB die Kontoführungsgebühren erhöhen. Falls Sie sich hier nicht überraschen lassen möchten, prüfen Sie am besten vorab die AGB, oder fragen Sie direkt bei Ihrer Bank nach.


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Zahlungsverkehr - Girokonto - Einkommen - Konsum - Kredit