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Finanztipps für den Urlaub

Souvenirs – Was Sie zollfrei mitbringen dürfen

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Auf der Rückreise hat sie fast jeder im Gepäck – Souvenirs aus fernen Ländern, Mitbringsel und Erinnerung an die schöne Urlaubszeit. An der Grenze heißt es dann aber: Haben Sie etwas zu verzollen? Damit Ihr Urlaub an dieser Stelle nicht unnötig teuer wird, finden Sie hier die wichtigsten Zoll-Freigrenzen.

Grundsätzlich dürfen Sie viele Souvenirs zollabgabenfrei aus dem Urlaub mit nach Deutschland bringen, solange sie für den Eigenbedarf bestimmt sind und nicht kommerziellen Zwecken dienen. Oft gelten dabei aber Maximalmengen.


Einreise aus einem anderen EU-Land

So dürfen Sie aus anderen EU-Ländern, wie etwa Frankreich, pro Person maximal 10 Liter Spirituosen und 10 Kilo Kaffee, dafür aber bis zu 60 Liter Schaumwein und Wein in unbegrenzter Menge abgabenfrei nach Deutschland einführen, sowie bis zu 800 Zigaretten. Außer bei der Einreise aus Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn oder Rumänien – hier sind steuerbedingt maximal 300 Zigaretten abgabenfrei.

Einreise von außerhalb der EU

Reisen Sie aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland ein, sind die Freigrenzen niedriger. Dies gilt auch, falls Sie aus einem Steuer- und Zoll-Sondergebiet wie den Kanaren oder Helgoland nach Deutschland einreisen. Abgabenfrei sind in diesem Fall pro Person beispielsweise 1 Liter Spirituosen, 4 Liter Wein und 200 Zigaretten. Weitere Urlaubsmitbringsel bleiben bis zu einem Warenwert von 300 Euro pro Person abgabenfrei, bei See- und Flugreisen bis 430 Euro. Für Urlauber unter 15 Jahren liegt der Freibetrag nur bei 175 Euro. Bewahren Sie daher unbedingt die Kaufbelege auf, andernfalls kann der Zoll den Wert Ihrer Urlaubsmitbringsel schätzen.

Werden Freigrenzen überschritten, müssen Sie die Waren verzollen – wobei die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Waren anfallen. So werden Souvenirs schnell richtig kostspielig: Bis 700 Euro Warenwert zahlen Sie bei Einreise aus einem Nicht-EU-Staat pauschal 17,5 Prozent des Warenwertes. Bei höherem Warenwert wird es noch teurer, denn dann werden Zoll, Einfuhrumsatzsteuer (allein schon 19 Prozent) und ggf. Verbrauchssteuern (*) einzeln angerechnet. So landen Sie mit Ihrem Urlaubsmitbringsel schnell bei 30 Prozent Einfuhrabgaben.

Kostenlose Zoll-App

Informieren Sie sich daher im Zweifel lieber noch am Urlaubsort, mit welchen Souvenirs Sie abgabenfrei durch den Zoll kommen. Neben detaillierten Infos auf seiner Homepage bietet der Zoll die kostenlose App "Zoll und Reise" für Smartphones an, die auch einen Freimengen- und Zollabgabenrechner enthält, und zur Vermeidung von Roaminggebühren im Urlaub praktischerweise ohne Internetverbindung auskommt.

Neben Freigrenzen und Einfuhrabgaben gibt es weitere Hürden am Zoll. Denn nicht alles, was gefällt, ist erlaubt – das gilt auch für Urlaubsmitbringsel. Im folgenden Artikel erfahren Sie, bei welchen Souvenirs Sie grundsätzlich aufpassen müssen.

(*) Verbrauchssteuern werden in Deutschland beispielsweise auf Tabak (Tabaksteuer), Kaffee (Kaffeesteuer) und alkoholische Getränke erhoben.

Lesen Sie weiter: Zoll – Was ist an Urlaubsmitbringseln erlaubt, was nicht?


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Zahlungsverkehr - Konsum - Soziales - Sonstige