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Finanztipps für Familien mit Kindern

BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten

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ÜBERSICHT

Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien

Was kosten Kinder?

Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch

Spartipps für Familien mit Kindern

Mutterschaftsgeld

Kindergeld

Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld

Elterngeld Plus

Elternzeit

Betreuungsgeld

Arbeitslosengeld (ALG I)

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Wohngeld

Kinderzuschlag

Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern

Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern

Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen

Sparen für Kinder

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen

Kind und Steuern: Kinderfreibetrag

Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten

Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag

Versichern für Kinder: Krankenversicherung

Versichern für Kinder: Privathaftpflicht

Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung

Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung

Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung

Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen?

Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen?

Kinder und Handys

Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen?

Kinder im Straßenverkehr

Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken?

Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen?

Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder

Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen?

Kinder und Taschengeld

Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche

So lernen Kinder Sparen

Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden

Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen

Konflikte mit Kindern

Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen

Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz

Schulpflicht

Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser?

Was kostet ein Studium?

Kindern ein Studium finanzieren

BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten

Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis

Führerschein und erstes eigenes Auto

Die erste eigene Wohnung

Oft reicht das elterliche Einkommen nicht, um den Kindern ein Studium zu finanzieren. In dem Fall können Studenten BAföG bekommen.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist praktisch unverzichtbar, um finanziell auf eigenen Beinen stehen zu können. Jeder muss deshalb die Chance auf eine angemessene Ausbildung erhalten. Am Geld soll es nicht scheitern; das sagt auch der Gesetzgeber. Gerade ein Studium ist aber teuer. Über das Bundesausbildungsförderungsgesetz können Studenten deshalb staatliche Leistungen in Form von BAföG erhalten, wenn weder ihre Eltern noch sie selbst ausreichend für ihr Studium aufkommen können.


In der Regel wird BAföG nur für die Erstausbildung gezahlt. Die darf aber durchaus aus mehreren Teilen bestehen, zum Beispiel einem Bachelor- und anschließenden Masterstudiengang. Selbst ein Wechsel der Fachrichtung ist beim BAföG möglich, wenn ein Student etwa nach ein paar Semestern feststellt, dass ihm der zunächst eingeschlagene Studiengang so gar nicht liegt, und einen neuen beginnt.

Um BAföG zu erhalten, dürfen Studenten bei Ausbildungsbeginn nicht über 30 Jahre alt sein, bei Aufnahme eines Masterstudiengangs nicht über 35 Jahre. Und man muss natürlich einen entsprechenden finanziellen Bedarf nachweisen. Danach richtet sich auch, wie viel BAföG man erhält.

Wie viel BAföG zahlt der Staat?

BAföG wird nach festen Regelsätzen errechnet, die sich nach der angestrebten Ausbildung richten und danach, ob ein Student während der Ausbildung noch bei den Eltern wohnt oder nicht. Wer auswärts wohnt, bekommt mehr Geld. Allerdings unterscheidet das BAföG nicht zwischen verschiedenen Studienorten. Wer also im teuren München studiert, bekommt trotzdem nicht mehr Geld als ein Student im günstigeren Karlsruhe.

Dafür gibt es Zuschläge für Studenten, die nicht mehr über ihre Eltern kranken- und pflegeversichert sind (und diese Versicherungen entsprechend selbst zahlen müssen). Und Studierende, die selbst schon Eltern sind, erhalten pro Kind einen monatlichen Zuschlag von 130 Euro auf ihr BAföG.

Ein Student, der nicht mehr bei den Eltern wohnt, kann damit samt Versicherungszuschlägen monatlich bis zu 735 Euro BAföG erhalten. Mit einem Kinderzuschlag steigt das BAföG entsprechend auf bis zu 865 Euro pro Monat. Die BAföG-Sätze werden regelmäßig angepasst.

Einkommen wird angerechnet – in gewissen Grenzen

Vorrangig sind aber natürlich schon die Eltern in der Pflicht, für das Studium ihrer Kinder aufzukommen, und auch die Studierenden selbst, falls sie über entsprechende Mittel verfügen. Daher werden Einkommensanteile der Eltern, mit denen sie ihre Kinder in der Ausbildung unterstützen können, von den Regelsätzen abgezogen. Ebenso eigenes Einkommen und Vermögen der Kinder selbst.

Bei all diesen Posten gibt es wiederum Freibeträge, bis zu denen Einkommen und Vermögen anrechnungsfrei bleiben. Darunter monatlich bis zu 450 Euro eigenes Einkommen; Studenten können so problemlos neben dem Studium minijobben, ohne BAföG-Einbußen befürchten zu müssen. Anrechnungsfrei sind auch bis zu 300 Euro monatlich aus Stipendien. Vermögen der Eltern muss gar nicht angerechnet werden, und Geschwister erhöhen effektiv die Freibeträge.

Wie bekommt man BAföG?

Um BAföG zu bekommen, müssen Studenten einen Antrag bei jeweiligen Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) stellen. Das befindet sich in der Regel beim Studentenwerk der Uni. BAföG ist zwar mit einiger Bürokratie verbunden, es lohnt sich aber, das in Kauf zu nehmen: Rund ein Drittel der Studenten finanzieren ihr Studium zumindest teilweise über BAföG. Davon bekommen zwar die wenigsten den Höchstsatz – aber auch ein Teil davon hilft schon weiter.

Wie muss man BAföG zurückzahlen?

BAföG stellt zur Hälfte eine staatliche Leistung dar, und zur anderen Hälfte ein zinsloses Darlehen. Studenten erhalten also praktisch die Hälfte des Geldes geschenkt. Die andere Hälfte müssen sie zurückzahlen, aber ohne Zinsen. Auch die Rückzahlungskonditionen sind moderat: Erst 5 Jahre nach Ende des BAföG-Bezugs muss mit der Rückzahlung begonnen werden. Die monatlichen Mindestraten sind überschaubar, bei geringem Einkommen kann die Rückzahlung ausgesetzt werden. Mehr als 10.000 Euro BAföG muss niemand zurückzahlen, selbst wenn der Darlehensanteil höher war. Und wer sein Darlehen vorzeitig zurückzahlen kann, bekommt sogar einen Teil davon erlassen.

Lesen Sie weiter: Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis


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