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Finanztipps für Familien mit Kindern

Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag

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Lohn- und Gehaltsrechner

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Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2024 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.

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ÜBERSICHT

Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien

Was kosten Kinder?

Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch

Spartipps für Familien mit Kindern

Mutterschaftsgeld

Kindergeld

Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld

Elterngeld Plus

Elternzeit

Betreuungsgeld

Arbeitslosengeld (ALG I)

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Wohngeld

Kinderzuschlag

Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern

Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern

Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen

Sparen für Kinder

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen

Kind und Steuern: Kinderfreibetrag

Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten

Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag

Versichern für Kinder: Krankenversicherung

Versichern für Kinder: Privathaftpflicht

Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung

Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung

Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung

Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen?

Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen?

Kinder und Handys

Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen?

Kinder im Straßenverkehr

Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken?

Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen?

Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder

Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen?

Kinder und Taschengeld

Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche

So lernen Kinder Sparen

Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden

Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen

Konflikte mit Kindern

Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen

Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz

Schulpflicht

Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser?

Was kostet ein Studium?

Kindern ein Studium finanzieren

BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten

Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis

Führerschein und erstes eigenes Auto

Die erste eigene Wohnung

Eltern, die Kinder über 18 Jahre haben, die noch in der Ausbildung sind und nicht zuhause wohnen, können den Ausbildungsfreibetrag von der Steuer absetzen.

Sind Kinder noch in der Ausbildung, können sie sich zumeist noch nicht selbst finanzieren. In der Regel springen hier die Eltern ein und unterstützen ihre Kinder finanziell, oder finanzieren die Ausbildung sogar vollständig. Das bedeutet natürlich nicht unerhebliche Kosten, gerade wenn die Kinder während der Ausbildung auswärts wohnen. Deshalb steht den Eltern in diesem Fall, neben Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag, zusätzlich der Ausbildungsfreibetrag zu.


Über den Ausbildungsfreibetrag können die Eltern im Rahmen ihrer Steuererklärung zusätzliches Einkommen von der Steuer absetzen, sodass zumindest ein Teil der Ausbildungskosten, die sie für ihre Kinder aufwenden, steuerfrei gestellt wird.

Damit Eltern den Ausbildungsfreibetrag nutzen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das betreffende Kind ist volljährig und befindet sich noch in der Ausbildung, wozu Schul- und Berufsausbildung zählen.
  • Das Kind wohnt nicht mehr bei den Eltern, sondern unterhält eine eigene Wohnung. Hierzu zählt auch ein Zimmer in einer WG, einem Wohnheim oder ähnliches.
  • Für das Kind besteht noch Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Beides ist, solange die Kinder noch in der Ausbildung sind, in der Regel bis maximal 25 Jahre möglich.
  • Die Eltern unterstützen das Kind in der Ausbildung finanziell.

Für jedes Kind, für das die Voraussetzungen erfüllt sind, steht Eltern ein Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro pro Jahr zu. Finanzieren Sie als Eltern zwei Kinder in der Ausbildung, haben Sie also ggf. auch zwei volle Ausbildungsfreibeträge zur Verfügung. Wie gewohnt können Eltern, die steuerlich gemeinsam veranlagt sind, zusammen den vollen Freibetrag von der Steuer absetzen. Sind die Eltern steuerlich getrennt veranlagt, steht jedem Elternteil der halbe Freibetrag zu.

Monatsgenaue Anrechnung

Seit 2012 sind eigenes Einkommen, egal ob im Rahmen der Ausbildung oder aus einem Nebenjob, und Bezüge der Kinder dabei unerheblich, senken also nicht mehr den Ausbildungsfreibetrag. Da es sich um einen Freibetrag handelt, müssen die Eltern nur nachweisen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, aber keine einzelnen Ausgaben aufführen.

Allerdings wird der Ausbildungsfreibetrag nicht pauschal jährlich gewährt, sondern monatsgenau: Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, können Eltern 1/12 vom vollen Ausbildungsfreibetrag steuerlich geltend machen. Als Beispiel: Ihr Kind schließt seine Ausbildung im März ab. Damit kann der Ausbildungsfreibetrag für dieses Steuerjahr nur noch für drei Monate (Januar, Februar, März) genutzt werden, entsprechend 924 Euro * 3/12 = 231 Euro. Relevant ist das vor allem für Ausbildungsbeginn und -ende.

Nicht herausgerechnet werden müssen hingegen Ferien während der Ausbildung, wie etwa Semesterferien, selbst wenn Kinder in dieser Zeit zuhause bei den Eltern wohnen. Auch Zeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten senken den Ausbildungsfreibetrag nicht, solange sie nicht länger als vier Monate andauern.

Lesen Sie weiter: Versichern für Kinder: Krankenversicherung


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Sparen - Konsum - Soziales - Sonstige