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Elterngeld berechnen

Elterngeld mit Geschwisterzuschlag bei mittlerem Einkommen

ÜBERSICHT

Beispiele zum Elterngeld-Rechner

Elterngeld mit Geschwisterzuschlag bei mittlerem Einkommen

Elterngeld für Zwillinge und bei höherem Einkommen

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Elterngeld-Rechner

Elterngeld-Rechner

Der Rechner ermittelt das monatliche Elterngeld als Entgeltersatz nach der Geburt Ihres Kindes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Elterngeld-Rechner


Bei mittlerem Einkommen ersetzt das Elterngeld mindestens 65 Prozent des maßgeblichen Nettoeinkommens vor der Geburt. Haben Sie weitere Kinder, ist ein zusätzlicher Geschwisterzuschlag möglich.

Mit dem Elterngeld, ggf. samt Geschwisterbonus, kompensiert der Staat bis zu 14 Monate einen Teil des Einkommensausfalls, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes eine berufliche Auszeit nehmen und damit vorübergehend kein Einkommen haben.


Wieviel Elterngeld der Staat zahlt, richtet sich nach dem durchschnittlichen Monatseinkommen des Elternteils, der das Elterngeld beantragt: So ersetzt das Elterngeld bei mittlerem Einkommen zumindest 65 Prozent des maßgeblichen monatlichen Nettoeinkommens. Bei niedrigerem Einkommen steigt der Ersatzanteil bis auf 100 Prozent. Als Bezugszeitraum dienen in der Regel die letzten zwölf Monate vor der Geburt.

Das Elterngeld in Zahlen &ndasg; zunächst ohne Geschwisterbonus: Bei einem maßgeblichen monatlichen Netto-Voreinkommen über 1.240 Euro ersetzt das Elterngeld 65 Prozent hiervon. Im Bereich zwischen 1.240 und 1.200 Euro Voreinkommen steigt der Ersatzanteil schrittweise auf 67 Prozent. Bei Voreinkommen zwischen 1.200 und 1.000 Euro kompensiert das Elterngeld genau 67 Prozent.

Im Bereich zwischen 1.000 und 340 Euro Voreinkommen steigt der Ersatzanteil wieder schrittweise, bis auf 100 Prozent. Liegt das Voreinkommen zwischen 340 und 300 Euro, ersetzt das Elterngeld volle 100 Prozent. Bei Voreinkommen unter 300 Euro oder keinem Einkommen gibt es ein Mindestelterngeld von monatlich 300 Euro.

Beachten Sie, dass hier immer das sogenannte maßgebliche Einkommen herangezogen wird, bei dem bereits ein Zwölftel der Werbungskostenpauschale vom angegebenen Nettoeinkommen abgezogen ist.

Haben Sie noch ein weiteres Kind unter drei Jahren, oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren, steigt das Elterngeld durch den Geschwisterzuschlag (oder auch Geschwisterbonus genannt) um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro pro Monat. Den Geschwisterbonus zahlt der Staat so lange, bis die älteren Geschwister das jeweilige Lebensjahr vollendet haben.

Beispiel

Herr und Frau Griessle haben eine zweijährige Tochter, und erwarten gerade ihr zweites Kind.

Neben aller Vorfreunde sind nun natürlich auch finanzielle Aspekte zu bedenken. Frau Griessle möchte, wie auch schon bei ihrem ersten Kind, nach der Geburt eine berufliche Auszeit nehmen, um sich ganz um ihr Baby kümmern zu können.

Dadurch wird ihr reguläres Einkommen entfallen. Das lag in den letzten zwölf Monaten vor dem voraussichtlichen Geburtstermin durchschnittlich bei 1.300 Euro monatlich, netto. Damit die Familie dann nicht allein auf Herrn Griessles Einkommen angewiesen ist, will Frau Griessle Elterngeld beantragen.

Wieviel Elterngeld kann Frau Griessle etwa erwarten? Wie hoch wäre dabei der Ersatzanteil des Elterngeldes am maßgeblichen Monatsnetto? Welcher Geschwisterzuschlag käme bis zum dritten Geburtstag ihrer kleinen Tochter hinzu?

Berechnung

So berechnen Sie dieses Beispiel mit dem Elterngeld-Rechner:

  • Monatliches Nettoeinkommen: 1.300 Euro
  • Mehrlingsgeburt: Einzelkind wählen
  • Weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren? ja markieren
  • Klicken Sie dann auf Berechnen.

Rechner aufrufen

Dieses Beispiel im Elterngeldrechner aufrufen

(*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig.

Lesen Sie weiter: Elterngeld für Zwillinge und bei höherem Einkommen


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Arbeit - Vorsorge - Soziales - Einkommen