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Elterngeld berechnen

Beispiele zum Elterngeld-Rechner

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Elterngeld-Rechner

Elterngeld-Rechner

Der Rechner ermittelt das monatliche Elterngeld als Entgeltersatz nach der Geburt Ihres Kindes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Elterngeld-Rechner


Der Elterngeld-Rechner kalkuliert die Höhe des Elterngeldes, das Sie nach der Geburt eines oder mehrerer Kinder erhalten. Auch weitere Kinder im Haushalt und Zwillings- oder Mehrlingsgeburten werden berücksichtigt. Wie es geht, zeigen die Beispiele.

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, mit der Familien finanziell entlastet werden, wenn ein oder beide Elternteile nach der Geburt eines Kindes vorübergehend nicht erwerbstätig sind, um sich ganz um Wohl das Kind kümmern zu können. In dieser Situation ersetzt das Elterngeld den entstehenden Einkommensausfall zum Großteil, mitunter sogar vollständig, bis zu 14 Monate lang.


Der Elterngeld-Rechner zeigt Ihnen, wieviel Elterngeld Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen nach der Geburt eines oder mehrerer Kinder erwarten können, und hilft Ihnen damit bei der Planung Ihrer Finanzen.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich immer nach dem bisherigen Durchschnittseinkommen der beantragenden Person (nach Steuern und Sozialabgaben), in der Regel aus den 12 Monaten vor der Geburt. Der Elterngeld-Rechner verwendet deshalb als Rechengrundlage direkt das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen.

Hieraus wird zunächst das für das Elterngeld maßgebliche Nettoeinkommen bestimmt. Daraus ergibt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Ersatzanteil in Prozent. Anhand dieser Werte errechnet der Elterngeld-Rechner dann die konkrete Höhe des Elterngeldes.

Zusätzlich kann der Elterngeld-Rechner auch den Geschwisterzuschlag sowie Zuschläge für Zwillings- oder Mehrlingsgeburten gleich mit berücksichtigen. Auf diese Zuschläge erhalten Sie Anspruch, wenn Sie Zwillinge oder mehr Kinder erwarten, oder bereits ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren haben.

Elterngeld kann bis zu 14 Monate nach einer Geburt bezogen werden. Anspruch haben in der Regel beide Elternteile, falls nicht ein Elternteil das alleinige Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht innehat. Elternpaare können die 14 Monate flexibel untereinander aufteilen, sofern sich die berufliche Auszeit zugunsten des Kindes jeweils über mindestens 2 und maximal 12 Monate erstreckt. Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf die vollen 14 Monate Elterngeld.

Bitte beachten Sie: Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2013 geboren sind, errechnen die Elterngeldstellen das anzusetzende Nettoeinkommen in einem teils pauschalisierten Verfahren anhand des Bruttoeinkommens und diverser Steuerabzugsmerkmale. Über die Berechnung anhand des tatsächlichen Nettoeinkommens liefert der Elterngeld-Rechner aber weiterhin schnell und unkompliziert einen zuverlässigen Richtwert. Verbindliche Auskunft zur exakten Höhe des Ihnen zustehenden Elterngeldes erhalten Sie bei der Elterngeldstelle vor Ort.

Wählen Sie nebenstehend ein praktisches Beispiel zum Elterngeld-Rechner.

Lesen Sie weiter: Elterngeld mit Geschwisterzuschlag bei mittlerem Einkommen


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Arbeit - Vorsorge - Soziales - Einkommen