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![]() Gesetzliche Einlagensicherung
Zunächst sind in Deutschland 90 Prozent der Einlagen eines jeden Bankkunden bis zu einem Wert von 20.000 Euro gesichert. Diese gesetzliche Einlagensicherung schützt die Einlagen von Privatpersonen, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Der Schutzt bezieht sich dabei auf sämtliche Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen des Anlagers lautende Sparbriefe. Für Einlagen, die über die Grenze von 20.000 Euro hinaus gehen, kommt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken bis zur Höhe der so genannten Sicherungsgrenze zu 100 Prozent auf, sofern die Bank darin Mitglied ist. Zu beachten ist jedoch in jedem Fall, dass Anlagen wie Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate nicht geschützt sind. Lesen Sie weiter: Einlagensicherungsfonds
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