Zur Finanzierung erhebt der Einlagensicherungsfonds von seinen Mitgliedern, also den Banken,
eine regelmäßige jährliche Umlage.
Zudem besteht für die Banken auch eine Nachschusspflicht, wenn das Fondsvermögen
augestockt werden soll.
Obwohl die Teilnahme am Einlagensicherungsfonds für die Banken auf freiweilliger
Basis erfolgt, ist ihm nahezu die gesamte deutsche private Bankenlandschaft
in Deutschland angeschlossen und steht somit auf einer breiten Basis.