Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
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Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Die Einzelveranlagung zur Einkommensteuer ist die bei ledigen Steuerpflichtigen
übliche Form der Veranlagung.
Ledige müssen in der Regel somit als Einzelperson die Einkommensteuer entrichten,
wobei die so genannte Grundtabelle zur Anwendung kommt.
Beispiel
Frau Krämer aus Baden-Württemberg habe im Jahre 2007 ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe
von 22.800 Euro. Da Frau Krämer alleinstehend ist, unterliegt sie der Einzelveranlagung.
Wie hoch ist ihre Steuerbelastung durch die Einkommensteuer sowie den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer?
Wie groß ist der prozentuale Anteil und die Grenzbelastung der zu zahlenden Steuer?
Berechnung
Zur Berechnung sind im Einkommensteuerrechner die folgenden Einstellungen vorzunehmen.
Gegebene Werte wie folgt eingeben:
Zu versteuerndes Jahreseinkommen: 22800 Euro
Persönliche Verhältnisse: alleinstehend oder getrennte Veranlagung markieren
Kirchensteuer: 8 % (Baden-Württemberg und Bayern) markieren
Jahr:2007
Klicken Sie dann auf Berechnen.
(*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig.