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![]() Regelmäßiges Fondssparen Worin besteht der Unterschied zwischen Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühr?
Bei Investmentsfonds ist häufig von Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühr die Rede. Worum handelt es sich dabei und worin liegen die Unterschiede? Sowohl der Ausgabeaufschlag als auch die Verwaltungsgebühr kosten dem Anleger Geld. Gleichwohl wirken beide Gebühren auf völlig unterschiedliche Art und Weise. AusgabeaufschlagDer Ausgabeaufschlag, der auch Agio genannt wird, ist eine prozentuale Gebühr, die immer nur einmalig auf jeden Erwerb von Fondsanteilen anfällt. Dies hat zur Folge, dass der vom Anleger investierte Betrage tatsächlich nicht in voller Höhe in den Fonds fließt. Übliche Ausgabeaufschläge betragen überlicherweise bis etwa 6 Prozent. Beträg der Ausgabeaufschlag beispielsweise 5 % so fließen von einer Betrag von 105 Euro nur 100 Euro in den Fonds, während 5 Euro für den Ausgabeaufschlag fällig sind. Insbesondere beim regelmäßigen Fondssparen ist jedoch zu beachten, dass der Ausgabeaufschlag immer nur auf die neu erworbenen Fondsanteile erhoben wird. Somit kann in Bezug auf den Ausgabeaufschlag keinesfalls von einem generellen jährlichen Anlageverlust gesprochen werden.
VerwaltungsgebührDie Verwaltungsgebühr oder Managementgebführ ist dagegen eine prozentuale aufs Jahr bezogene Gebühr, die anhand des jeweiligen Werts der Anlage ermittelt wird und meist kontinuierlich dem Fonds entnommen wird. Übliche Verwaltungsgebühren betragen bis etwa 2 Prozent pro Jahr. In Bezug auf die Verwaltungsgebühr kann also tatsächlich von einem jährlichen Anlageverlust gesprochen werden, der auf das gesamte Fondsvolumen anfällt, mit dem der Anleger investiert ist. Zu beachten ist, dass die Verwaltungsgebühr meist auch dann fällig wird, wenn der Fonds im Kurs nicht steigt oder sogar Verluste erleidet. Obwohl bei vielen Fonds derartige Verwaltungsgebühren durchaus angemessen sind, sollten diese bei der Anlageentscheidung berücksichtigt werden. Jedoch erheben auch nicht alle Fonds generell eine Verwaltungsgebühr. Lesen Sie weiter: Warum ist der Abzug von der Sparrate scheinbar geringer als der Ausgabeaufschlag?
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