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Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil der Sozialversicherung. Sie finanziert sich aus den Beiträgen der Versicherten, die dadurch Versorgungsansprüche erwerben.

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind prinzipiell alle Arbeitnehmer pflichtversichert, ebenso Angestellte im öffentlichen Dienst, Auszubildende und Praktikanten, auch im Krankenstand, während Erziehungs- und Pflegezeiten, sowie beim Bezug von Arbeitslosengeld I. Auch einige selbständige Berufsgruppen und Freiberufler sind pflichtversichert. Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, können sich freiwillig versichern.


Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich aus den Beiträgen der Versicherten. Hinzu kommen Bundeszuschüsse.

Beiträge und Rentenansprüche

Für pflichtversicherte Mitglieder gilt ein fester monatlicher Beitragssatz (derzeit 18,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens), der an die Rentenkasse entrichtet wird. Dabei zahlt der Arbeitnehmer selbst nur die Hälfte des Beitrags, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Der Beitragssatz wird nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, der Beitragsbemessungsgrenze, erhoben. Übersteigt das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, erhöhen sich die Beiträge nicht mehr weiter.

Ausnahmen: Für Künstler und Publizisten zahlt die Künstlersozialversicherung den Arbeitnehmeranteil. Für Empfänger von Arbeitslosengeld I zahlt die Arbeitsagentur die vollständigen Beiträge. Während Erziehungszeiten zahlt der Staat die Beiträge, und während Pflegezeiten die Pflegeversicherung. Freiwillig versicherte Mitglieder und versicherungspflichtige Selbständige müssen ihre Beiträge allein zahlen.

Durch die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung erwirbt der Versicherte eine Anwartschaft, d.h. Anspruch auf Rentenzahlungen. Die gesetzliche Rente wird immer als monatliche Leibrente gezahlt, deren Höhe von der Höhe und Dauer der Beitragszahlungen sowie der Art der Rente abhängt; mehr dazu unter Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

2005 wurde für die gesetzliche Rente eine nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Das heißt, der steuerpflichtige Anteil der Rentenzahlungen erhöht sich schrittweise, bis 2040 die Rente schließlich vollständig versteuert werden muss. Dafür werden bis 2025 die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise vollständig steuerfrei gestellt.

Lesen Sie weiter: Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Geldanlage - Rente - Wohnen - Soziales - Einkommen - Versicherung - Vorsorge - Arbeit - Vergleich