Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Mehr Info einblenden.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2024 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.
Der Stundenlohnrechner berechnet wahlweise den Stundenlohn, das Monatsgehalt oder die wöchentlichen Arbeitsstunden, wenn die jeweils anderen Werte gegeben sind.
Die Minijobgrenze und der Mindestlohn werden 2024 angepasst.
Die Geringfügigkeitsgrenze oder Minijobgrenze 2024 steigt auf 538 Euro monatlich von zuvor 520 Euro.
Arbeitsverhältnisse mit einem Entgelt bis zu diesem Betrag gelten
als sogenannter Minijob bzw. geringfügige Beschäftigung.
Auch der gesetzliche Mindestlohn 2024 steigt auf 12,41 Euro pro Stunde von zuvor 12,00 Euro.
Durch die gleichzeitige Anhebung von Minijobgrenze und Mindestlohn bleibt die maximal mögliche
Arbeitszeit in Minijobs nahezu gleich. Diese beträgt 43,35 Stunden pro Monat
( = 538 Euro/Monat geteilt durch 12,41 Euro/Stunde).
Der Mindestlohn gilt übrigens für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis auf wenige Ausnahmen.
Keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben lediglich Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, ehrenamtlich Tätige
sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung.
Der Mindestlohn gilt hingegen auch für Beschäftigte in Privathaushalten sowie generell auch für Schüler und Studenten ab 18 Jahren, die einem Nebenjob nachgehen sowie auch für Rentner.